Umfragen FAQ - häufige Fragen zum Geld verdienen mit Umfragen

Muss man Einnahmen von bezahlten Umfragen bei der Steuer angeben?

Muss ich meine Einnahmen aus bezahlten Umfragen bei der Steuer angeben?

Diese Frage lese ich oft in verschiedenen Internetforen und auch in meinem Posteingang oder den Kommentaren. Nun, in diesem vermutliche kürzesten Blogeintrag hier auf Umfrage4mat.de versuchen wir die Frage zu beantworten.

Die Antwort ist: Einnahmen aus bezahlten Umfragen sind bei der Steuer anzugeben. Sogar Gutscheine sind dem Wert nach bei der Steuererklärung anzugeben. Gutscheine stellen einen “Geldwerten Vorteil” dar und sind deshalb für die Steuererklärung relevant.

Aber! Ob es tatsächlich zu einer Besteuerung kommt, hängt von Deinen persönlichen Einkommensverhältnissen sowie weiteren steuerlichen Gegebenheiten ab.

Zur Orientierung: Bei einem Gesamteinkommen (also Umfragen und weitere Einnahmen/Einkommen) unter 8.130 Euro im Jahr (für das Jahr 2013) und 8.354 Euro im Jahr (für das kommende Jahr 2014) fallen keine Steuern an.

Hinweis: Diese Aussage gilt nur als Orientierung. In keinem Fall kann diese Aussage verallgemeinert und auf jeden angewandt werden. Sie sollten die Information von einer geschulten Person aus dem Bereich Steuern einholen, um Ihre individuelle Situation beurteilen zu lassen.

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